DAMIT SIE DIREKT KOSTEN UND ZEIT SPAREN.
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung je nachdem auf das Leben oder auf die Rentenversorgung des Arbeitnehmers ab. Die Versorgungsleistungen begünstigen ganz oder teilweise den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Die Beiträge zur Direktversicherung können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (in 2012: 2.684,- Euro p.a.) steuer- und sozialversicherungsbefreit für einen Arbeitnehmer angelegt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere 1.800,- Euro p.a. steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei zu investieren – unter der Voraussetzung, dass kein sog. Altvertrag (Direktversicherung nach § 40b EStG) besteht.
Wie sich das mit der Gehaltsumwandlung verhält?
In der Praxis werden die Beiträge häufig im Rahmen einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) vom Arbeitnehmer bereitgestellt. Optional können auch weitere Gehaltsbestandteile zu Gunsten der Direktversicherung umgewandelt werden – zum Beispiel die Vermögenswirksamen Leistungen.
Welches die Vorteile der Direktversicherung sind?
• sehr einfache Administration durch den Arbeitgeber
• sehr geringes Haftungspotential für den Arbeitgeber
• Einzahlung zu 100% steuerfrei
• Bis 2.640,- Euro Einzahlung pro Jahr zu 100% sozialversicherungsfrei
• einfache Übertragbarkeit im Rahmen der Portabilität auf andere Arbeitgeber
• die Möglichkeit der Kombination mit der staatlichen Riester-Rente (am besten innerhalb eines betrieblichen Rahmenvertrages als private Lösung)
Welches mögliche Nachteile der Direktversicherung sind?
• Begrenzung der Beträge auf 2.640,- Euro (ggf. + 1.800,- Euro) im Jahr
• nachgelagerte Versteuerung in der Rentenbezugsphase
• nachgelagerte Krankenversicherungspflicht in der Rentenbezugsphase