DAMIT SIE EINE GUTE BASISVERSORGUNG HABEN.
Die in den Medien oft als „Rürup-Rente“ bezeichnete Basisrente zählt zur vom Gesetzgeber definierten Basisversorgung.
Beiträge für Basisrenten und Beiträge an entsprechende Versorgungseinrichtungen werden durch einen Sonderausgabenabzug besonders gefördert. Die Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen erreicht bis zum Jahr 2025 100% und soll so die im Gegenzug schrittweise volle Besteuerung im Rentenbezug ab dem Jahr 2045 sozialverträglich ausgleichen.
Im Jahr 2012 sind 74 % der eingezahlten Beiträge einer "Rürup-Rente" steuerlich abzugsfähig. Die Förderung wird Ledigen bis zu 20.000 € pro Kalenderjahr gewährt. (Eheleute bis zu 40.000 €)
Besonders für Selbständige und Freiberufler bietet die „Rürup-Rente“ die einzig verbliebene Form einer steuerbegünstigten Altersvorsorge.